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Journalismus-Lexikon

Zitat

Unter Zitat versteht man die Übernahme von Textstellen, Bildern oder Musik oder Hinweise auf diese. Die Verwendung von Zitaten ist in Deutschland durch das Urheberrecht geregelt. § 51 UrhG bezieht sich auf die Verwendung von Zitaten. Da die Verwendung von Zitaten der wissenschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung dient, ist sie erlaubt, jedoch müssen Zitate als solche kenntlich gemacht werden. Hierzu dient die Literatur- oder Quellenangabe nach § 63 UrhG.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Großzitaten, Kleinzitaten, Bild-, Musik- und Filmzitaten sowie freien Zitaten. Großzitate findet man nur in wissenschaftlichen Arbeiten. Kleinzitate dürfen in zahlreichen verschiedenen Werken verwendet werden und ihr Zweck muss offensichtlich sein. Darüber hinaus wird auch zwischen wörtlichen und sinngemäßen Zitaten differenziert. Beide müssen durch Quellenangaben gekennzeichnet werden. Wie eine vollständige Quellenangabe auszusehen hat, richtet sich nach der Art des Werkes, aus dem zitiert wird.



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