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Journalismus-Lexikon

Zensur

Informationskontrolle, die in der Regel durch den Staat ausgeübt wird, wird als Zensur bezeichnet. Zensur wird vor allem bei Nachrichten, künstlerischem Wirken und Meinungsäußerungen angewendet, um das gesellschaftliche Leben in Hinsicht auf Politik, Religion und Sitte zu kontrollieren. Während Zensurbehörden ihr Tun mit dem Schutz bestimmter Gesellschaftsgruppen begründen, sehen ihre Gegner die Gründe für Zensur vor allem im Machterhalt der Elite.

Das Verbot bestimmter Medien, das Verbot bestimmter Inhalte, die Verleihung bestimmter Privilegien an Herausgeber von Medien, Kautionszwang, Zeitungssteuern sowie rechtliche Konsequenzen bei Verstoß gegen die Auflagen sind gängige Instrumente der Zensur.

Die Presse ist besonders häufig von Zensur betroffen. Grundsätzlich muss zwischen Vor- und Nachzensur unterschieden werden.

Unter Vorzensur versteht man das in Art. 5 Abs. 2 GG festgelegte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dieses setzt die allgemeinen Gesetze, die Bestimmungen zum Schutze der Jugend sowie das Recht der persönlichen Ehre über die in Art. 5 Abs. 1 GG garantierte Pressefreiheit.

Nachzensur erlaubt jedem, seine Meinung öffentlich zu äußern, solange er damit nicht gegen Gesetze verstößt. Ist dies doch der Fall, können Werke eingezogen und indiziert sowie die verantwortlichen Personen bestraft werden.



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