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Journalismus-Lexikon

Widerruf

Unter Widerruf versteht man im Presserecht eine Form der Berichtigung einer Tatsachenbehauptung. Veröffentlicht ein Medium eine unwahre Tatsachenbehauptung, die eine Einschränkung des Persönlichkeitsrechts nach sich zieht, hat der Betroffene Anspruch auf Berichtigung durch das Medium. Diese Berichtigung kann in Form eines Widerrufs erfolgen und geschieht in der Regel an gleicher Stelle und in gleicher Form wie die unwahre Tatsachenbehauptung. In der Regel nimmt ein Widerruf eine komplette Tatsachenbehauptung zurück. Der Berichtigungsanspruch basiert auf § 1004 Abs. 1 Satz 2 i.V.m., § 823 und § 249 Abs. 1 BGB.

Des Weiteren gibt es auch bei Verbraucherverträgen ein Widerrufsrecht. Dieses ist in § 355 BGB festgelegt.



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