Logo DJA

Journalismus-Lexikon

Volontär/Volontärin

Als Volontär bezeichnet man einen Auszubildenden im Bereich Journalismus. Die Ausbildung zum Journalisten dauert in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten. Seit 1990 sind Länge, Inhalt und Bezahlung des Volontariats bei Zeitschriften und Tageszeitungen tarifvertraglich geregelt. Das Mindestalter für Volontäre beträgt 18 Jahre. Obwohl eine Vorbildung gesetzlich nicht gefordert wird, werden meist Bewerber mit Hochschulabschluss bevorzugt. Das Volontariat besteht aus unterschiedlichen Tätigkeiten in den Redaktionen einer Rundfunkanstalt oder eines Zeitungs- oder Zeitschriftenverlags sowie Volontärskursen. Durch die Absolvierung einer Journalistenschule kann ein Volontariat umgangen werden.



Relevante Lehrgänge


zurück zum Lexikon
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner