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Journalismus-Lexikon

Vierte Gewalt

Orientiert am Begriff der Gewaltentrennung (Exekutive, Legislative, Judikative), bezeichnet „vierte Gewalt“ die Macht der Medien, als Meinungsbildner einerseits und als Sprachrohr der öffentlichen Meinung andererseits aufzutreten. Zwar haben Zeitungen, Internet und Rundfunk keine unmittelbare Gestaltungsmöglichkeit, dennoch können sie durch Anregen und Lenken der öffentlichen Diskussion indirekt auf Politik und Gesellschaft einwirken.

Wie unabhängig die „vierte Gewalt“ tatsächlich ist, welche Authentizität also den Medien als „Volkes Stimme“ überhaupt zugesprochen werden kann, wird in zahlreichen medienkritischen Publikationen untersucht.



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