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Journalismus-Lexikon

V. i. S. d. P.

Die Abkürzung V.i.S.d.P steht für „Verantwortlich im Sinne des Presserechts“ und ist in der Regel im Impressum zu finden. Sie leitet die Angaben zu einer Person, die presserechtlich für den Inhalt der jeweiligen Publikation verantwortlich ist, ein. Welche Arten von Publikationen mit dieser Angabe versehen werden müssen, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, und kann von Zeitungen und Zeitschriften bis hin zu Flyern reichen.



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