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Journalismus-Lexikon

Recht am gesprochenen Wort

Das Recht am gesprochenen Wort zählt zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten und besagt, dass jede Person frei darüber bestimmen darf, ob ihre Äußerungen aufgezeichnet und abgespielt werden und für wen sie bestimmt sind. Jeder hat das Recht, selbst zu bestimmen, wer Kenntnis von den Inhalten seiner Gespräche haben soll. Das heimliche Aufnehmen von Gesprächen und deren Verwertung ohne Einverständnis des Sprechers ist daher verboten. § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und setzt die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes sowie den Gebrauch und die Weitergabe der Aufnahme an Dritte sowie die Weitergabe des nichtöffentlich gesprochenen Wortes sinngemäß oder im Wortlaut unter Strafe. Bei Verstößen gegen § 201 StGB drohen Geldstrafen und bis zu fünf Jahre Haft.



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