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Journalismus-Lexikon

Landesmedienanstalt

In Deutschland ist jedem Bundesland eine Landesmedienanstalt zugeordnet. Die Landesmedienanstalten stellen die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien dar.

Die Vergabe von Sendelizenzen, Kabelkapazitäten und Frequenzen an private Rundfunk- und Fernsehanbieter sowie die Überwachung privater Sendeanstalten und Telemedien zählen zu den Hauptaufgaben der Landesmedienanstalten. Im Bereich der Telemedien überwachen sie zudem die Einhaltung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und der Landesmediengesetze. Die Landesmedienanstalten fördern darüber hinaus die Medienkompetenz der Bürger durch verschiedene Maßnahmen.

Da die in Artikel 5 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes geregelte Rundfunkfreiheit eine direkte und indirekte Einflussnahme des Staates in den Rundfunk verbietet, ist die Medienaufsicht auf Landesebene geregelt. Die Regelungen hierzu sind im Rundfunkstaatsvertrag enthalten.



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