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Journalismus-Lexikon

Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz wird auch Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes genannt und sichert den Bundesbürgern ein Zugangsrecht zu Informationen von Bundesbehörden, ohne dass ein spezielles wirtschaftliches, rechtliches oder sonstiges Interesse der Person begründet werden muss. Somit gewährleistet das Informationsfreiheitsgesetz den Zugang zu Informationen über abgeschlossene Vorgänge und stellt zugleich die Grundlage für die auf der Meinungsfreiheit basierenden Freiheit, Informationen aus allgemein einsichtbaren Quellen zu gewinnen, dar. Belange der inneren und äußeren Sicherheit, personenbezogene und betriebsbezogene Daten, Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sowie Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sind von der Informationsfreiheit ausgenommen. Grundsätzlich gilt, dass das Informationszugangsrecht nicht das informationelle Selbstbestimmungsrecht brechen darf. Das Informationsfreiheitsgesetz trat am 1. Januar 2006 in Kraft.




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