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Journalismus-Lexikon

Journalist/Journalistin

Ein Journalist geht in seinem Beruf der Recherche, Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen nach und arbeitet für die unterschiedlichsten Medien. Journalisten können in zahlreichen verschiedenen Tätigkeiten und Funktionen wie Reporter, Redakteur, Korrespondent, Kolumnist und Moderator auftreten. Die Arbeit von Journalisten dient der Öffentlichkeit als Informationsquelle zu politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Geschehnissen und erfüllt durch ihre meinungsbildende Wirkung eine wesentliche gesellschaftliche Funktion. Bevor ein Journalist Texte veröffentlicht, muss er diese auf Herkunft, Inhalt und Wahrheitsgehalt überprüfen. Das Aufdecken und Aufklären gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Missstände zählt zu den Hauptaufgaben des seriösen Journalismus. In Deutschland dürfen Journalisten nicht staatlich beeinflusst werden und können sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Dies ist in Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verankert. So entsteht eine Kontrollfunktion des Journalismus gegenüber dem Staat, weshalb Journalismus auch oft als Vierte Gewalt bezeichnet wird.



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